Rechtsprechung
FG Saarland, 11.10.2006 - 1 V 212/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Bildung einer Rückstellung für Verpflichtungen aus künftiger Vertragsbetreuung bei Übernahme eines Bestandes an Lebensversicherungen durch Versicherungsvertreter
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
Einkommensteuer; Bildung einer Rückstellung durch Versicherungsvertreter bei Bestandsübernahme (§ 5 EStG, § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bildung einer Rückstellung für die Bestandspflege von Lebensversicherungsverträgen; Begriff der schwebenden Geschäfte; Annahme eines Erfüllungsrückstands; Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids; Begriff der unbilligen Härte
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 5; HGB § 249 Abs. 1 S. 1
Bildung einer Rückstellung durch Versicherungsvertreter bei Bestandsübernahme - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bildung einer Rückstellung durch Versicherungsvertreter bei Bestandsübernahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93
Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von …
Auszug aus FG Saarland, 11.10.2006 - 1 V 212/06
Ein Bilanzausweis ist u.a. aber dann geboten, wenn das Gleichgewicht der Vertragsbeziehungen durch Vorleistungen oder Erfüllungsrückstände eines Vertragspartners gestört ist (vgl. BFH-Beschluss des Großen Senats vom 23. Juni 1997 GrS 2/93, BStBl II 1997, 735 m.w.N.).Schwebende Geschäfte sind gegenseitige Verträge i.S. der §§ 320 ff. BGB, die von der zur Sach- oder Dienstleistung verpflichteten Partei --abgesehen von unwesentlichen Nebenpflichten-- noch nicht voll erfüllt sind (BFH, Großer Senat in BStBl II 1997, 735, m.w.N.).
Wann eine vertragliche Verpflichtung erfüllt sei, bestimme sich seither auch bei Dauerschuldverhältnissen nicht mehr entscheidend nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts, sondern nach dem wirtschaftlichen Gehalt der geschuldeten (Sach-) Leistung (BFH, Großer Senat in BStBl II 1997, 735, unter B.I.2., m.w.N.).
- BFH, 28.07.2004 - XI R 63/03
Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits …
Auszug aus FG Saarland, 11.10.2006 - 1 V 212/06
In der Bilanz für das Streitjahr 2005 bildete die Antragstellerin unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 28. Juli 2004 XI R 63/03 eine Rückstellung i.H. von 126.560 Euro für die Bestandspflege von Lebensversicherungsverträgen.Der BFH hat mit Urteil vom 28. Juli 2004, XI R 63/03, DStR 2004, 2090, in Abweichung seiner früheren Rechtsprechung (BFH, Urteil vom 10. Dezember 1992 XI R 34/91, BStBl. II 1994, 158) entschieden, dass ein Versicherungsvertreter bei Übernahme eines Bestandes an Lebensversicherungen für die Verpflichtungen aus der künftigen Vertragsbetreuung Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden hat (dazu etwa Wendt, FR 2005, 22 f.).
Insoweit unterscheidet sich der Streitfall von dem Sachverhalt, der dem BFH-Urteil vom 28. Juli 2004, a.a.O., zugrunde lag, dadurch, dass die Antragstellerin hinsichtlich der übernommenen Verträge keinerlei Ansprüche (etwa auf Provision) erworben hat.
- BFH, 30.06.1967 - III B 21/66
Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines …
Auszug aus FG Saarland, 11.10.2006 - 1 V 212/06
Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl. II 1975, 239).
- BFH, 10.12.1992 - XI R 34/91
Keine Rückstellungen für künftige Nachbetreuungsleistungen von Optikern
Auszug aus FG Saarland, 11.10.2006 - 1 V 212/06
Der BFH hat mit Urteil vom 28. Juli 2004, XI R 63/03, DStR 2004, 2090, in Abweichung seiner früheren Rechtsprechung (BFH, Urteil vom 10. Dezember 1992 XI R 34/91, BStBl. II 1994, 158) entschieden, dass ein Versicherungsvertreter bei Übernahme eines Bestandes an Lebensversicherungen für die Verpflichtungen aus der künftigen Vertragsbetreuung Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden hat (dazu etwa Wendt, FR 2005, 22 f.). - BFH, 14.10.1999 - IV R 12/99
Gewinnrealisierung bei Provisionen eines Assekuradeurs
Auszug aus FG Saarland, 11.10.2006 - 1 V 212/06
Da die Bearbeitung von Versicherungsverträgen keine unwesentliche Nebenleistung ist (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2000, 25, unter 1.c), sei das jeweilige Vermittlungsgeschäft mit der Zahlung der Provision noch nicht abgeschlossen. - BFH, 28.11.1974 - V B 52/73
Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger …
Auszug aus FG Saarland, 11.10.2006 - 1 V 212/06
Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl. II 1975, 239).
- FG Münster, 13.09.2007 - 12 K 6087/04
Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen nach Vereinnahmung einer einmaligen …
Soweit das FA auf die Ausführungen des Finanzgerichts Saarland in einem Beschluss vom 11.10.2006 1 V 212/06 (Juris) verweise, handele es sich um einen anders gelagerten Fall, der mit dem Streitfall nicht zu vergleichen sei.